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        Die Mitgliedschaft wird erst nach Entrichtung der Aufnahmegebühr und des  
       Mitgliedsbeitrages wirksam.  
       Für Jugendliche wird die Aufnahmegebühr bis zum 21. Lebensjahr, bzw. bis zum Ende der  
       Ausbildung zurückgestellt und erst erhoben, wenn die Mitgliedschaft weiter aufrechterhalten wird. 
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