Die Mitgliedschaft wird erst nach Entrichtung der Aufnahmegebühr und des
Mitgliedsbeitrages wirksam.
Für Jugendliche wird die Aufnahmegebühr bis zum 21. Lebensjahr, bzw. bis zum Ende der
Ausbildung zurückgestellt und erst erhoben, wenn die Mitgliedschaft weiter aufrechterhalten wird.
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